Department Mathematik
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Unterrichtsfach Mathematik
(Lehramt an Grundschulen)

gemäß der modularisierten Fassung der Lehramtsprüfungsordnung I vom 13.03.2008

Die Prüfungs- und Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Studium des Fachs Mathematik im Rahmen des Studiengangs Lehramt an Grundschulen vom 04.07.2012 ist rückwirkend zum 01.07.2010 in Kraft getreten und setzt die modularisierte Fassung der Lehramtsprüfungsordnung I vom 13.03.2008 an der LMU München um. Auf dieser Seite sind Informationen zusammengestellt, die sich auf das Studium des Unterrichtsfachs Mathematik an der LMU München speziell für das Lehramt an Grundschulen beziehen. Allgemeine, vom gewählten Schultyp unabhängige Angaben zum Unterrichtsfach Mathematik wie Studieninhalte und erwünschtes Profil der Studierenden finden sich auf einer einführenden Seite.

Die Studienberatung der LMU München stellt weitere Informationen zum Lehramtsstudiengang Grundschule sowie dem Unterrichtsfach Mathematik und der Grundschuldidaktik zur Verfügung.

Erstes Staatsexamen

Das Unterrichtsfach Mathematik für das Lehramt an Grundschulen sieht eine Regelstudienzeit von sieben Fachsemestern vor; dabei sind insgesamt 66 Leistungspunkte nachzuweisen:

  • 18 Leistungspunkte in Differential- und Integralrechnung,
  • 18 Leistungspunkte in Lineare Algebra und analytische Geometrie,
  • 18 Leistungspunkte in Grundlagen der Mathematik (Zahlentheorie, Stochastik und Geometrie)
  • 12 Leistungspunkte in Fachdidaktik.

Ferner sind für den freien Bereich durch weitere lehramtsspezifische Veranstaltungen im Unterrichtsfach Mathematik insgesamt 6 Leistungspunkte (fachwissenschaftlich oder fachdidaktisch) zu erbringen.

Leistungspunkte sind ein Maß für den Arbeitsaufwand beim Besuch einer Lehrveranstaltung und werden ausschließlich für bestandene Modulprüfungen (in der Fachwissenschaft) und bestandene Modulteilprüfungen (in der Fachdidaktik) vergeben. Diese finden als Klausuren von 90-180 Minuten (in der Fachwissenschaft) oder von 45-60 Minuten (in der Fachdidaktik) sowie als Referate von 30-60 Minuten und Ausarbeitungen (bei den fachdidaktischen Seminaren) statt; die dabei erzielte Note ist für den Erwerb der Leistungspunkte unerheblich.

Das Erste Staatsexamen im Unterrichtsfach Mathematik besteht aus den drei Klausuren in

  • Differential- und Integralrechnung (4 Stunden),
  • Lineare Algebra und Geometrie (4 Stunden),
  • Fachdidaktik (3 Stunden);

in die Examensnote fließen neben den in diesen drei zentral gestellten Examensklausuren erzielten Noten auch die von der LMU München aus den Ergebnissen der Modulprüfungen bzw. Modulteilprüfungen zu ermittelnden fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Durchschnittswerte ein.

Lehrveranstaltungen

Jede Lehrveranstaltung im Unterrichtsfach Mathematik für das Lehramt an Grundschulen wird im jährlichen Turnus, also entweder in einem Wintersemester oder in einem Sommersemester, angeboten; dabei wird ihr Besuch aus inhaltlichen wie aus organisatorischen Gründen für ein bestimmtes Fachsemester empfohlen. Für die Teilnahme gibt es keine formalen Zulassungsvoraussetzungen, auch wenn inhaltliche Vorkenntnisse nötig sind. Eine Belegung, etwa über LSF, ist bei fachwissenschaftlichen wie fachdidaktischen Vorlesungen und Übungen nicht erforderlich; lediglich für einige fachdidaktischen Seminare (nicht im 1. Fachsemester) kann eine Anmeldung über die Internetseite des Didaktik-Lehrstuhls erforderlich sein.

In jedem der sieben Fachsemester ist jeweils eine fachwissenschaftliche Lehrveranstaltung vorgesehen; diese besteht aus einer vierstündigen Vorlesung (zwei Doppelstunden pro Woche) mit zweistündiger Zentralübung (eine Doppelstunde pro Woche) sowie zusätzlichen ebenfalls zweistündigen Tutorien in Kleingruppen, die gemäß dem zu erwartenden Interesse zu mehreren Terminen in der Woche angeboten werden:

  • P 1: Grundlagen der Mathematik I (9 Leistungspunkte; benotete Klausur)
  • P 3: Grundlagen der Mathematik II (9 Leistungspunkte; benotete Klausur)
  • P 4: Lineare Algebra und analytische Geometrie I (9 Leistungspunkte; benotete Klausur)
  • P 6: Lineare Algebra und analytische Geometrie II (9 Leistungspunkte; benotete Klausur)
  • P 7: Differential- und Integralrechnung I (6 Leistungspunkte; benotete Klausur)
  • P 8: Differential- und Integralrechnung II (6 Leistungspunkte; benotete Klausur)
  • P 9: Mathematik im Querschnitt (6 Leistungspunkte; unbenotete Klausur)

Die fachwissenschaftlichen Klausuren finden in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit statt, und zwar in den ersten Wochen nach Beendigung des entsprechenden Semesters (Haupttermin) und in den letzten Wochen vor Beginn des darauffolgenden Semesters (Wiederholungstermin). Eine Modulprüfung ist bestanden, wenn sie mit "bestanden" oder mindestens "ausreichend" bewertet ist; eine nicht bestandene Modulprüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Die Wiederholung einer bereits bestandenen Modulprüfung zur Notenverbesserung ist ausgeschlossen; der in Examensnote einfließende fachwissenschaftliche Durchschnittswert errechnet sich als ungewichtetes arithmetisches Mittel aus

  • der besseren Note von P1 und P3 (Grundlagen der Mathematik),
  • der besseren Note von P4 und P6 (Lineare Algebra und analytische Geometrie) sowie
  • der besseren Note von P7 und P8 (Differential- und Integralrechnung).

Darüber hinaus soll in den ersten vier Fachsemestern jeweils eine fachdidaktische Lehrveranstaltung besucht werden; diese umfaßt eine zweistündige Vorlesung (eine Doppelstunde pro Woche) mit einer optionalen, meist einstündigen Übung (eine Doppelstunde alle zwei Wochen) oder wird (im 4. Fachsemester) als zweistündiges Seminar (eine Doppelstunde pro Woche oder als Blockveranstaltung) abgehalten:

  • P 2.1: Zahlen, Operationen und Sachrechnen (3 Leistungspunkte; benotete Klausur)
  • P 2.2: Geometrie, Größen, Daten und Zufall (3 Leistungspunkte; benotete Klausur)
  • P 5.1: Zahlenbereiche und Rechnen (3 Leistungspunkte; benotete Klausur)
  • P 5.2: Seminar zum Mathematikunterricht an der Grundschule 1 (3 Leistungspunkte; Referat und/oder Ausarbeitung, unbenotet)

Die fachdidaktischen Klausuren finden in der Regel gegen Ende des entsprechenden Semesters (Haupttermin) und gegen Ende des darauffolgenden Semesters (Wiederholungstermin) statt; die Referate werden in den Seminarsitzungen gehalten. Wieder ist eine Modulteilprüfung bestanden, wenn sie mit "bestanden" oder mindestens "ausreichend" bewertet ist; eine nicht bestandene Modulteilprüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Auch hier ist die Wiederholung einer bereits bestandenen Modulteilprüfung zur Notenverbesserung ausgeschlossen; der in Examensnote einfließende fachdidaktischen Durchschnittswert errechnet sich als ungewichtetes arithmetisches Mittel aus

  • den beiden besten Noten von P 2.1, P 2.2 und P 5.1.

Für das Studium des Unterrichtsfaches Mathematik an der LMU München ergibt sich der folgende Studienplan. Darin sind auch die Angebote des Mathematischen Instituts für den freien Bereich angeführt:

  • WP 1: Fachwissenschaftlicher Klausurenkurs (6 Leistungspunkte; Ausarbeitung, unbenotet)
  • WP 2.1: Seminar zum Mathematikunterricht an der Grundschule 2 (3 Leistungspunkte; Referat und/oder Ausarbeitung, unbenotet)
  • WP 2.2: Examensvorbereitendes fachdidaktisches Seminar (3 Leistungspunkte; Referat und/oder Ausarbeitung, unbenotet)

Für den freien Bereich sind hier 6 Leistungspunkte zu erbringen und damit WP 1 oder WP 2 zu wählen.

Leistungsnachweis gemäß § 48 BAföG

Studierende des Unterrichtsfaches Mathematik für das Lehramt an Grund-, Haupt- oder Realschulen gemäß der Lehramtsprüfungsordnung I vom 07.11.2002, die einen Leistungsnachweis gemäß § 48 BAföG benötigen, wenden sich bitte an Dr. Erwin Schörner als den dafür zuständigen Beauftragten am Mathematischen Institut; im Vertretungsfall wird diese Aufgabe von Prof. Dr. Daniel Rost wahrgenommen.

Für die Ausstellung dieses Leistungsnachweises gemäß § 48 BAföG ist neben dem entsprechenden Formblatt der Nachweis der bislang im Unterrichtsfach Mathematik erworbenen Leistungspunkte vorzulegen, um die bei geordnetem Verlauf des Studiums üblicherweise erbrachten Leistungen zu belegen; dabei sind

  • nach dem 4. Fachsemester mindestens 27 Leistungspunkte bzw.
  • nach dem 5. Fachsemester mindestens 33 Leistungspunkte
erforderlich.

Erweiterungsfach Mathematik

Bei der Anmeldung zum Ersten Staatsexamen im Erweiterungsfach Mathematik sind keine Leistungspunkte nachzuweisen; da jedoch dieselben Prüfungsanforderungen wie im Unterrichtsfach Mathematik gestellt werden, wird der Besuch aller für die schriftlichen wie die mündlichen Staatsexamensprüfungen inhaltlich relevanten Lehrveranstaltungen in der Fachwissenschaft wie in der Fachdidaktik Mathematik dringend empfohlen.

Studienberatung

Allgemeine Fragen zum Studium an der LMU München beantwortet Ihnen gerne die Zentrale Studienberatung, und mit fächerübergreifenden Fragen rund ums Lehramtsstudium wenden Sie sich bitte an die Studienberatung Lehramt des Münchener Zentrums für Lehrerbildung.

Für fachspezifische Fragen zum Unterrichtsfach Mathematik für das Lehramt an Realschulen steht Ihnen gerne die Fachstudienberatung am Mathematischen Institut zur Verfügung:

Die Sprechstunden der Fachstudienberatung finden nach vorheriger Vereinbarung statt.