
Die Studierenden der Fakultät (Fachschaft) bestimmen in den jährlich stattfindenden Hochschulwahlen ihre Vertreter. Dieser Fachschaftsvertretung obliegt nach Art. 52 BayHschG die Wahrnehmung fakultätsbezogener Angelegenheiten der Studierenden im Rahmen folgender Aufgaben:
Die Fachschaftsvertretung der Fakultät für Mathematik, Informatik und Statistik betreibt in Zusammenarbeit mit anderen Fachschaftsvertretungen in eigener alleiniger Verantwortung einen