Department Mathematik
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Änderung der Studienordnung für den Studiengang Mathematik

Diese Änderung gilt nur für Studenten, die sich im Sommersemester 2001 oder später erstmals für diesen Studiengang einschreiben.

§ 11 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

(3)
Nach Maßgabe des § 8 Abs. 4 Nr. 4 der Diplomprüfungsordnung kann im Grundstudium die Einführung in eines der folgenden Fächer gewählt werden:
  1. Angewandte Statistik,
  2. Experimentalphysik,
  3. Informatik,
  4. Theoretische Physik,
  5. Versicherungswissenschaft,
  6. Volkswirtschaftslehre.

§ 14 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

(2)
Als Nebenfach kann im Hauptstudium eines der in § 11 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 6 genannten Fächer bzw. ein anderes allgemein oder für den Einzelfall zugelassenes Fach gewählt werden. Das Nebenfach kann im Hauptstudium nach Maßgabe des § 17 Abs. 3 der Diplomprüfungsordnung auch neu gewählt werden. § 11 Abs. 3 Satz 4 gilt entsprechend.

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Für Studenten, die das Studium vor dem Inkrafttreten dieser Satzung begonnen haben, gilt die Studienordnung in der vor Inkrafttreten dieser Satzung geltenden Fassung.