Department Mathematik
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Unterrichtsfach Mathematik (Lehramt Grund-, Haupt- und Realschule)

gemäß der bisher gültigen Fassung der Lehramtsprüfungsordnung I vom 07.11.2002


Die auf dieser Seite zusammengestellten Informationen richten sich an alle Studierenden der LMU München, die in einem Lehramtsstudiengang für Grund-, Haupt- oder Realschulen mit dem Unterrichtsfach Mathematik gemäß der bisher gültigen, also nicht modularisierten Fassung der Lehramtsprüfungsordnung I vom 07.11.2002 eingeschrieben sind. Diese befinden sich im Wintersemester 2012/13 wenigstens im 7. Fachsemester und legen damit bei einer Regelstudienzeit von sieben Fachsemestern das Erste Staatsexamen bis zum Prüfungstermin Frühjahr 2013 ab; die Übergangsbestimmungen in der modularisierten Fassung der Lehramtsprüfungsordnung I vom 13.03.2008 sehen dabei eine Übergangsfrist bis zum Prüfungstermin Herbst 2016 vor.

Studieninhalte und Erstes Staatsexamen

Das Studium eines jeden Unterrichtsfaches umfaßt sowohl fachwissenschaftliche als auch fachdidaktische Komponenten; während das Lehrangebot in der Fachdidaktik Mathematik nach der jeweils gewählten Schulart Grundschule oder Hauptschule oder Realschule differenziert ist, stimmen die fachwissenschaftlichen Inhalte im Unterrichtsfach Mathematik bei allen drei Schularten überein, so daß die Studierenden hier auch gemeinsame Lehrveranstaltungen besuchen.

Das Erste Staatsexamen im Unterrichtsfach Mathematik besteht aus den drei Klausuren in

  • Differential- und Integralrechnung (4 Stunden),
  • Lineare Algebra und Geometrie (4 Stunden),
  • Fachdidaktik (3 Stunden),
und den drei mündlichen Prüfungen in
  • Differential- und Integralrechnung und wahlweise Zahlentheorie oder Stochastik (30 Minuten),
  • Lineare Algebra und Geometrie (30 Minuten),
  • Fachdidaktik (20 Minuten).

Bei der Anmeldung zum Staatsexamen sind als fachliche Zulassungsvoraussetzungen für das Unterrichtsfach Mathematik die folgenden acht Leistungsnachweise vorzulegen:

  • gemäß § 55 (1) 1 LPO I: ein Übungsschein in Differential- und Integralrechnung,
  • gemäß § 55 (1) 2 LPO I: ein Übungsschein in Lineare Algebra,
  • gemäß § 55 (1) 3 LPO I: ein Übungsschein in Zahlentheorie oder Stochastik,
  • gemäß § 55 (1) 4 LPO I: ein Übungsschein in Geometrie,
  • gemäß § 55 (1) 5 LPO I: ein Proseminarschein,
  • gemäß § 55 (1) 6 LPO I: ein Übungs- oder Praktikumsschein in Numerik oder Informatik,
  • gemäß § 55 (1) 7 LPO I: zwei Scheine in Fachdidaktik Mathematik.
Für die Anrechnung frührerer Studienleistungen als Leistungsnachweise gemäß § 55 (1) LPO I wenden Sie sich bitte an Dr. Erwin Schörner (für § 55 (1) 1-6 LPO I) bzw. an Dr. Alexander Rachel (für § 55 (1) 7 LPO I).

Lehrveranstaltungen

In Umsetzung der in der Lehramtsprüfungsordnung I definierten Studieninhalte und damit auch zur inhaltlichen Vorbereitung auf die Staatsexamensprüfungen bietet das Mathematische Institut der LMU München spezielle Lehrveranstaltungen für das Unterrichtsfach Mathematik an; hierüber können auch die für die Zulassung zum Ersten Staatsexamen erforderlichen Leistungsnachweise erworben werden.

Für die Staatsexamensklausur in Differential- und Integralrechnung ist der Stoff aller drei Vorlesungen

  • Differential- und Integralrechnung I (im Wintersemester; Schein gemäß § 55 (1) 1 LPO I)
  • Differential- und Integralrechnung II (im Sommersemester; Schein gemäß § 55 (1) 1 LPO I)
  • Differential- und Integralrechnung III (im Wintersemester; Schein gemäß § 55 (1) 1 LPO I)
relevant; für das in der mündlichen Staatsexamensprüfung hinzutretende Gebiet Zahlentheorie oder Stochastik ist zudem der Besuch einer der beiden Vorlesungen
  • Grundlagen der Mathematik I (im Wintersemester; Schein gemäß § 55 (1) 3 LPO I)
  • Grundlagen der Mathematik II (im Sommersemester; Schein gemäß § 55 (1) 3 LPO I)
erforderlich. Des weiteren ist für die Staatsexamensklausur und die mündliche Staatsexamensprüfung in Lineare Algebra und Geometrie der Stoff aller drei Vorlesungen
  • Lineare Algebra und analytische Geometrie I (im Wintersemester; Schein gemäß § 55 (1) 2 LPO I)
  • Lineare Algebra und analytische Geometrie II (im Sommersemester; Schein gemäß § 55 (1) 2 LPO I)
  • Synthetische und analytische Behandlung geometrischer Probleme (im Sommersemester; Schein gemäß
    § 55 (1) 4 LPO I)
von Bedeutung. Darüber hinaus werden die folgenden fachwissenschaftlichen Lehrveranstaltungen angeboten:
  • Proseminar (in jedem Semester; Schein gemäß § 55 (1) 5 LPO I)
  • Seminar "Computereinsatz im Mathematikunterricht" (in jedem Semester; Schein gemäß § 55 (1) 6 LPO I)
Die Lehrveranstaltungen in Fachdidaktik Mathematik sind nach den drei Schularten differenziert:
  • Fachdidaktische Lehrveranstaltungen für das Lehramt Grundschule
  • Fachdidaktische Lehrveranstaltungen für das Lehramt Hauptschule
  • Fachdidaktische Lehrveranstaltungen für das Lehramt Realschule
Sie bilden die inhaltliche Grundlage für die Staatsexamensklausur und die mündliche Staatsexamensprüfung in Fachdidaktik Mathematik und bieten die Möglichkeit, die zwei Scheine gemäß § 55 (1) 7 LPO I zu erwerben.

Leistungsnachweis gemäß § 48 BAföG

Studierende des Unterrichtsfaches Mathematik für ein Lehramt an Grund-, Haupt- oder Realschulen gemäß der Lehramtsprüfungsordnung I vom 07.11.2002, die einen Leistungsnachweis gemäß § 48 BAföG benötigen, wenden sich bitte an Dr. Erwin Schörner als den dafür zuständigen Beauftragten am Mathematischen Institut; im Vertretungsfall wird diese Aufgabe von Prof. Dr. Daniel Rost wahrgenommen.

Für die Ausstellung dieses Leistungsnachweises gemäß § 48 BAföG sind neben dem entsprechenden Formblatt gewisse bislang im Unterrichtsfach Mathematik erworbene Scheine vorzulegen, um die bei geordnetem Verlauf des Studiums üblicherweise erbrachten Leistungen zu belegen; dabei sind nach dem 4. Fachsemester

  • ein Übungs- oder Proseminarschein in Differential- und Integralrechnung
  • ein Übungs- oder Proseminarschein in Lineare Algebra
  • ein Schein in Fachdidaktik Mathematik
sowie nach dem 5. Fachsemester
  • ein Übungsschein in Differential- und Integralrechnung
  • ein Übungsschein in Lineare Algebra
  • ein Schein in Fachdidaktik Mathematik
  • zwei weitere Scheine gemäß § 55 (1) LPO I
erforderlich.

Erweiterungsfach Mathematik

Bei der Anmeldung zum Ersten Staatsexamen im Erweiterungsfach Mathematik sind keine Leistungsnachweise vorzulegen; da jedoch dieselben Prüfungsanforderungen wie im Unterrichtsfach Mathematik gestellt werden, wird der Besuch aller für die schriftlichen wie die mündlichen Staatsexamensprüfungen inhaltlich relevanten Lehrveranstaltungen in der Fachwissenschaft wie in der Fachdidaktik Mathematik dringend empfohlen.

Studienberatung

Allgemeine Fragen zum Studium an der LMU München beantwortet Ihnen gerne die Zentrale Studienberatung, und mit fächerübergreifenden Fragen rund ums Lehramtsstudium wenden Sie sich bitte an die Studienberatung Lehramt des Münchener Zentrums für Lehrerbildung.

Für Fragen zum Unterrichtsfach Mathematik für das Lehramt an Grund-, Haupt- oder Realschulen steht Ihnen gerne die Fachstudienberatung am Mathematischen Institut zur Verfügung:

Die Sprechstunden der Fachstudienberatung finden nach vorheriger Vereinbarung statt.