Department Mathematik
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Bewerbung

  1. Anträge müssen via Bewerbungsformular eingereicht werden. Die Projektbeschreibung (max. 250 Wörter) muss vom Studierenden selbst verfasst sein. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular muss durch den/die betreuende/n Dozentin/en ausschließlich in elektronischer Form an lehre@math.lmu.de gesendet werden. Papieranträge können leider nicht berücksichtigt werden.

  2. Nur die Dozenten/innen der Fakultät 16 sind antragsberechtigt.

  3. Die Fördersumme beträgt maximal 500 Euro.

  4. Gefördert werden insbesondere Projekte mit erkennbarem wissenschaftlichem Charakter.

  5. Die Mittel stehen den Studierenden für Sachausgaben zur Verfügung. Hierunter fallen eindeutig projektbezogene Material-, Literatur- und Fahrt- und Übernachtungskosten. Die Mittel können auch für die Gebühren zur Teilnahme an Konferenzen und Workshops zum Einsatz kommen. Einzelne Gegenstände dürfen den Wert von 410 Euro brutto nicht übersteigen.

  6. Falls ein Arbeitsverhältnis bei der LMU München besteht, muss vor dem Besuch von Kongressen, Tagungen, Seminaren, Wettbewerben, oder ähnlichen externen Veranstaltungen zusätzlich eine Reisegenehmigung eingeholt werden. Dies geschieht am besten über das Sekretariat eures Betreuers.

  7. Bedarf ein studentisches Forschungsprojekt der Mitarbeit einer studentischen Hilfskraft, ist es grundsätzlich möglich, einen Teil der 500 Euro dafür zur Verfügung zu stellen.
  8. Für Reisen ins außereuropäische Ausland ist vorher eine schriftliche Zustimmung unter lehre@math.lmu.de einzuholen.

  9. Der Prototyp eines studentischen Forschungsprojektes ist eine Diplom-, B.A.- oder M.A.-Arbeit. Selbstverständlich sind auch andere Formate denkbar, wie Gruppenarbeiten oder studentische Konferenzen. Nicht gefördert werden dagegen „normale" Seminare, Exkursionen oder Forschungsprojekte von Lehrenden.

  10. Die Forschungsprojekte sollen in den Aufbau der Studiengänge eingepasst sein. Nicht gemeint ist eine „Auszeit vom Studienalltag" durch ein Forschungsprojekt.

  11. Die Projektanträge müssen personalisiert sein. Sie sollten von den am Projekt beteiligten Studierenden verfasst sein und durch den/die betreuende/n Dozentin/en eingereicht werden.

  12. Nicht gefördert werden im Normalfall Computer- oder Bücherkäufe, sofern die betreffende Literatur auch von der jeweiligen Institutsbibliothek beschafft werden kann.

  13. Werden projektspezifische technische Geräte, Equipment, Software-Lizenzen o.ä. beantragt, so müssen diese nach Abschluss des Projekts an der Fakultät verbleiben und anderen Studierenden zur Verfügung gestellt werden.

  14. Studentische Forschungsprojekte, die bereits durchgeführt wurden (ab Sommersemester 2012), können rückwirkend gefördert werden, sofern Quittungen und Belege vorhanden sind.     

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